Das Finanzministerium erhöht die Grenze von 1.500 auf 2.500 Euro für die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bei zwei oder mehr Zahlungen
Das Amtsblatt des Staates (BOE) hat das Königliche Dekret-Gesetz veröffentlicht, das die Gesamtsumme der Bruttoeinkünfte aus Arbeit von den zweiten und nachfolgenden Zahlern, die die Abgabe der Einkommensteuererklärung erfordern, von 1.500 auf 2.500 Euro erhöht.