Das Finanzministerium erhöht die Grenze von 1.500 auf 2.500 Euro für die Verpflichtung zur Abgabe der Einkommensteuererklärung bei zwei oder mehr Zahlungen
Das Amtsblatt des Staates (BOE) hat das Königliche Dekret-Gesetz veröffentlicht, das die Gesamtsumme der Bruttoeinkünfte aus Arbeit von den zweiten und nachfolgenden Zahlern, die die Abgabe der Einkommensteuererklärung erfordern, von 1.500 auf 2.500 Euro erhöht.
Die Regelung, die zu Beginn des Jahres in Kraft trat, legt somit fest, dass Steuerpflichtige mit Einkünften von bis zu 22.000 Euro, die mehr als einen Zahler haben, nicht verpflichtet sind, die Einkommensteuererklärung abzugeben, solange die Summe der Einkünfte aus den zweiten oder nachfolgenden Zahlern 2.500 Euro nicht überschreitet (bisher waren es 1.500 Euro).