RECHTSDIENTSLEISTUNGEN/JURISTISCHE DIENSTLEISTUNGEN


Das Vertrauen unserer Mandanten ist unser wichtigstes Gut. Deshalb betreuen Sie ausgebildete Spezialisten auf ihren jeweiligen Fachgebieten. Durch regelmässige Fort- und Fachausbildungen gewährleisten wir Beratung auf dem aktuellen Stand der Rechtsentwicklungen.

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MINDESTWERTKLAUSEL UND SPANISCHE HYPOTHEKENVERTRÄGE

Wir beraten und betreuen Sie bei der rechtlichen Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen gegen spanische Banken im Zusammenhang mit der höchstrichterlich festgestellten Nichtigkeit von sogenannten Mindestzinsklauseln oder «Cláusula Suelo» in spanischen Hypothekendarlehensverträgen.

Sollten Sie von dieser Mindestzinsklausel betroffen sein, setzen Sie sich gerne jederzeit mit uns in Verbindung, damit wir Sie rechtlich umfassend beraten können und bei Bedarf die erforderlichen gerichtlichen Schritte für Sie in die Wege leiten. Wir lassen die Nichtigkeit der «Cláusula Suelo» feststellen und setzen in Ihrem Namen die Erstattung überzahlter Zinsen durch.

Habe ich Anspruch auf eine Erstattung?

Anspruch auf Erstattung haben alle Bankkunden, die in ihrem Hypothekendarlehensvertrag eine Mindestzinsklausel haben und welche zum Zeitpunkt des Abschlusses und der Zeichnung des Darlehensvertrages von der Bank nicht mit der ordnungsmässigen Sorgfalt und Transparenz aufgeklärt wurden.

Warum kann ich eine Erstattung geltend machen? Am 9. Mai 2013 hat der oberste spanische Gerichtshof die Nichtigkeit von Mindestzinsklauseln («Cláusula Suelo») erklärt, welche angemessenen Transparenzstandards nicht standhalten. Anspruch haben Kunden auch dann, wenn Sie „für einen gewissen Zeitraum“ von einem niedrigen Euribor profitiert haben.

Die betroffenen Bankkunden haben Verträge unterschrieben, ohne zuvor über eine entsprechende Mindestzinklausel aufgeklärt worden zu sein, noch über deren wirtschaftliche Auswirkungen auf die Zinslast des jeweiligen Darlehens.

Einige Banken haben sich für die Nichtanwendung der entsprechenden Klauseln gegenüber ihren Kunden entschieden. Ein Teil der spanischen Banken betonnt jedoch weiterhin deren Anwendbarkeit, so dass die Betroffenen auf den Rechtsweg verwiesen und zur rechtlichen Durchsetzung ihrer Ansprüche gezwungen sind.