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05.09.2025

Besteuerung von Nichtansässigen

Ab dem 1. Januar 2025: Erbschaften und Schenkungen auf den Balearen praktisch steuerfrei

Seit dem 1. Januar 2025 haben die Balearen den Erbschafts- und Schenkungssteuer zwischen Eltern und Kindern, Ehepartnern und Vorfahren faktisch abgeschafft – dank einer Steuerermäßigung von 100 %.
Anders gesagt: In diesen Fällen ist das Erben oder Schenken kostenlos.

Das Interessante daran ist, dass das Gesetz nicht zwischen Einwohnern und Nicht-Einwohnern unterscheidet, was die Inselgruppe zu einem besonders attraktiven Ort für Vermögensübertragungen macht – selbst wenn man außerhalb Spaniens lebt.


Wie werden Immobilien bewertet?

Auch wenn die Steuer auf null reduziert ist, verlangt das Gesetz eine Bewertung der übertragenen Güter:

  • Gibt es einen Kataster-Referenzwert, wird dieser als Bemessungsgrundlage verwendet.
  • Falls nicht, kann der Steuerpflichtige bei der ATIB eine Bewertungsvorschlag anfordern. Diese Vorgehensweise bietet Sicherheit gegenüber Sanktionen, obwohl die Verwaltung das Recht zur späteren Überprüfung behält.
  • Es kann auch eine externe Bewertung eingereicht werden.

Ein privilegierter steuerlicher Rahmen

Mit der faktischen Abschaffung der Steuer und einem klaren System zur Bewertung von Immobilien positionieren sich die Balearen ab 2025 als eines der günstigsten Ziele in Spanien für Erbschaften und Schenkungen.