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24.04.2025

Änderungen bei der Einkommensteuer (IRPF) in Spanien

Wir teilen Ihnen im Folgenden einige Änderungen bei der Einkommensteuer (IRPF) in Spanien mit.

Erhöhung der Reduktion für Arbeitseinkommen

Eine der bemerkenswertesten Maßnahmen ist die Erhöhung der Reduktion für Arbeitseinkommen, die von 6.498 € auf 7.302 € jährlich steigt. Diese Änderung ist darauf ausgelegt, insbesondere Arbeitnehmer mit niedrigeren Einkommen zu begünstigen, da sie ihre Bemessungsgrundlage und somit ihre Steuerlast verringert.

Änderung der Grenzen für die Erklärungspflicht

Auch die Grenzen für die Erklärungspflicht wurden angepasst:

  • Mit einem einzigen Zahler: Die Grenze bleibt bei 22.000 € jährlich.
  • Mit mehreren Zahlern: Die Schwelle wird auf 15.876 € jährlich angehoben, vorausgesetzt, dass die Summe des zweiten und der weiteren Zahler 1.500 € nicht überschreitet.

Änderungen bei den Abzügen für Spenden

Die Abzüge für Spenden wurden erheblich erweitert:

  • 80% Abzug für die ersten 250 € Spenden an gemeinnützige Organisationen (zuvor bis zu 150 €).
  • 40% oder 45% Abzug für höhere Spenden, wenn sie über mehrere aufeinanderfolgende Jahre an dieselbe Organisation geleistet werden.

Aktualisierung der Reduktionen für Wohnraummiete

Für Mietverträge, die ab dem 26. Mai 2023 abgeschlossen werden, variieren die Reduktionen der Nettoeinnahmen aus Immobilienkapital:

  • 90%, wenn in angespannten Gebieten mit einer Mietpreissenkung von 5% im Vergleich zum vorherigen Vertrag vermietet wird.
  • 70%, wenn erstmals an junge Menschen zwischen 18 und 35 Jahren oder an öffentliche Verwaltungen zu sozialen Zwecken vermietet wird.
  • 60% für Standardverträge.
  • 50%, wenn die oben genannten Anforderungen nicht erfüllt werden.

Abzüge für den Kauf von Elektrofahrzeugen

Steuerpflichtige, die zwischen dem 30. Juni 2023 und dem 31. Dezember 2024 Plug-in-Elektrofahrzeuge oder Brennstoffzellenfahrzeuge erwerben, können einen Abzug von 15% des Fahrzeugwerts geltend machen. Darüber hinaus wird die freie Abschreibung für diese Fahrzeuge und die damit verbundenen Ladeinfrastrukturen eingeführt.

Steuerbefreiungen für Hilfen im Zusammenhang mit der DANA

Außergewöhnliche Hilfen, die von Arbeitnehmern erhalten werden, die 2024 von der isolierten Höhenkaltluft (DANA) betroffen sind und zur Deckung von Personen- und Sachschäden bestimmt sind, sind von der Besteuerung im IRPF befreit, sofern sie ordnungsgemäß nachgewiesen und zwischen dem 29. Oktober und dem 31. Dezember 2024 gezahlt werden.

Verstärkte Kontrolle über Einnahmen auf digitalen Plattformen

Die Steuerbehörde intensiviert die Kontrolle über Transaktionen, die auf digitalen Plattformen wie dem Kauf und Verkauf von Waren und Dienstleistungen durchgeführt werden. Diese Plattformen sind verpflichtet, die Transaktionen der Nutzer über das neue Modell 238 zu melden, und die Steuerpflichtigen müssen sicherstellen, dass sie diese Einnahmen korrekt deklarieren.