Annahme einer Erbschaft auf den Balearen Der Fall von nicht ansässigen Personen, die außerhalb Spaniens verstorben sind
In touristischen Gebieten wie den Balearen ist es üblich, dass nicht ansässige Bürger Vermögenswerte und Immobilien im Gebiet besitzen. Wenn sie jedoch außerhalb Spaniens sterben, wissen ihre Erben oft nicht, dass die Annahme der Erbschaft in Spanien formalisiert werden muss, gemäß dem entsprechenden rechtlichen Verfahren.
In diesem Leitfaden werden die wesentlichen Schritte für einen nicht ansässigen Erben beschrieben, um die Annahme einer Erbschaft auf den Balearen korrekt zu verwalten:
ERFORDERLICHE DOKUMENTATION:
Sterbeurkunde
- Wenn sie im Ausland ausgestellt wurde, muss sie apostilliert oder legalisiert und gegebenenfalls ins Spanische übersetzt werden.
- Alternative: Eine internationale Sterbeurkunde (gemäß dem Wiener Übereinkommen von 1976) kann verwendet werden, die in Spanien ohne Übersetzung oder Apostille gültig ist.
Bescheinigung über die letzten Willenserklärungen in Spanien: Wird beim spanischen Justizministerium angefordert, um zu überprüfen, ob ein Testament in Spanien vorliegt.
Lebensversicherungsbescheinigung: Um zu überprüfen, ob es Versicherungen mit Begünstigten gibt.
Testament oder Erklärungen der Erben
- Spanisches Testament (falls vorhanden).
- Wenn ein Testament im Ausland vorliegt, muss es apostilliert, übersetzt und an das spanische Recht angepasst werden.
- Wenn keine Testamente vorliegen, muss eine Erklärung der Erben ab intestato bearbeitet werden, die ordnungsgemäß apostilliert und übersetzt ist.
- Alternative (nur in der EU): Europäisches Nachlasszeugnis - Das ENS erleichtert die Verwaltung internationaler Erbschaften, wenn eine Person stirbt und Vermögenswerte in verschiedenen EU-Ländern hinterlässt, indem es die Erben akkreditiert und Legalisierungs- oder zusätzliche Übersetzungsverfahren vermeidet, da das Zeugnis in der gesamten EU ohne Apostille gültig ist.
- Darüber hinaus ermöglicht es die Registrierung geerbter Vermögenswerte in öffentlichen Registern, wie dem Grundbuch in Spanien, ohne weitere Dokumente und vermeidet die Notwendigkeit, separate gerichtliche oder notarielle Beschlüsse in jedem Land zu erhalten.
Bescheinigung über Positionen oder Salden zum Todesdatum: Falls der Verstorbene offene Bankkonten in Spanien hatte.
DNI/NIE oder Reisepass des Erben: Der Erbe muss eine NIE erhalten, um die Erbschaft anzunehmen und Steuern in Spanien zu zahlen.
Dokumentation zu den Vermögenswerten und Immobilien, die den Nachlass bilden und die Eigentümerschaft des verstorbenen Erblassers nachweisen (falls er als natürliche Person Eigentümer war)
- Einfache Eigentumsurkunde, Urkunde, Katasterbescheinigung, IBI-Quittung…
- Kontoauszüge der letzten 12 Monate bis zum Todesdatum, Dokumentation von Festgeldanlagen, Anleihen oder Investmentfonds….
- Aktien und Beteiligungen an Gesellschaften.
- Fahrzeugdokumentation.
- Versicherungen.
- Kredite, Schulden, Verpflichtungen.
Falls der Verstorbene Eigentümer durch eine SL war: Zusätzlich müssen die Gründungsurkunde und die Satzung der SL, die Bescheinigung des Handelsregisters über die Situation der SL, das aktualisierte Gesellschafterbuch, das die Eigentümerschaft der Anteile angibt, Jahresabschlüsse und aktuelle Bilanzen der SL (für die steuerliche Bewertung) vorgelegt werden, unter anderem…
NOTARIELLE VERFAHREN IN SPANIEN:
Erbschaftsannahmeurkunde
Wird vor einem Notar in Spanien (Balearen) unterzeichnet.
Kann persönlich oder durch eine im Ausland erteilte notarielle Vollmacht (apostilliert und übersetzt) oder eine in Spanien erteilte Vollmacht ohne Apostille erfolgen.
ZAHLUNG VON STEUERN AUF DEN BALEAREN:
Erbschafts- und Schenkungssteuer (ISD)
Seit dem 6. Juli 2023 gewähren die Balearen eine 100%ige Ermäßigung für Erben der Gruppen I und II (Nachkommen, Ehepartner und Vorfahren), gemäß dem Dekretgesetz 4/2023 vom 5. Juli über dringende Maßnahmen in Steuerangelegenheiten, Verwaltungsvereinfachung und Effizienz.
Andere Erben (Geschwister, Neffen usw.) können möglicherweise nicht von den 100% profitieren, abhängig von ihrer Beziehung zum Verstorbenen.
Kommunale Wertzuwachssteuer (Steuer auf die Wertsteigerung von städtischen Grundstücken - IIVTNU): Wird im Rathaus bezahlt, in dem sich die Immobilie befindet und hängt von der Zeit ab, die der Verstorbene die Immobilie besessen hat.
REGISTRIERUNG DER IMMOBILIE IM GRUNDBUCH: Sobald die Steuern bezahlt sind, wird die Immobilie im Grundbuch der Balearen eingetragen.
ÜBERTRAGUNG VON VERMÖGENSWERTEN:
- Bankkonten in Spanien: Die Bank wird die Dokumente und den Nachweis der Steuerzahlung verlangen, um den Eigentümerwechsel vorzunehmen.
- Immobilien: Das Kataster und die Versorgungsunternehmen müssen auf den Namen des Erben aktualisiert werden.
Zusätzlich zu Immobilien und Bankkonten können bei einer Erbschaft Fahrzeuge, Schmuck, Kunstwerke, Möbel und andere bewegliche Vermögenswerte, Aktien, Anleihen, Investmentfonds, Rentenpläne oder Lebensversicherungen, unter anderem, erhalten werden, für die der entsprechende Eigentümerwechsel bearbeitet werden muss.
Abschließende Überlegung:
Jeder Erbschaftsannahmeprozess ist jedoch einzigartig und kann zusätzliche Dokumentation oder Verfahren erfordern, abhängig von den spezifischen Merkmalen des Nachlasses, den geltenden Vorschriften und der Situation der Erben. Daher ist es ratsam, für jeden spezifischen Fall professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um eine effiziente Verwaltung und Einhaltung der geltenden Gesetze zu gewährleisten.
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